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Nach dem Referendariat mußte ich mich für einen Beruf entscheiden. Ich ließ mir eine Weile Zeit; Gertrud fing sofort als Richterin an, hatte alle Hände voll zu tun, und wir waren froh, daß ich zu Hause bleiben und mich um Julia kümmern konnte. Als Gertrud die Schwierigkeiten des Anfangs überwunden hatte und Julia in den Kindergarten kam, drängte die Entscheidung. Ich tat mich schwer. Ich sah mich in keiner der Rollen, in denen ich beim Prozeß gegen Hanna Juristen erlebt hatte. Anklagen kam mir als ebenso groteske Vereinfachung vor wie Verteidigen, und Richten war unter den Vereinfachungen überhaupt die groteskeste. Ich konnte mich auch nicht als Verwaltungsbeamten sehen; ich hatte als Referendar auf dem Landratsamt gearbeitet und dessen Zimmer, Korridore, Geruch und Bedienstete grau, steril und trist gefunden. Das ließ nicht mehr viele juristische Berufe übrig, und ich weiß nicht, was ich gemacht hätte, wenn ein Professor für Rechtsgeschichte mir nicht angeboten hätte, bei ihm zu arbeiten. Gertrud sagte, das sei eine Flucht, eine Flucht vor der Herausforderung und Verantwortung des Lebens, und sie hatte recht. Ich floh und war erleichtert, fliehen zu können. Es sei ja nicht für immer, sagte ich ihr und mir; ich sei jung genug, um auch nach ein paar Jahren Rechtsgeschichte noch jeden handfesten juristischen Beruf zu ergreifen. Aber es war für immer; der ersten Flucht folgte die nächste, als ich von der Universität an eine Forschungseinrichtung wechselte und dort eine Nische suchte und fand, in der ich meinen rechtsgeschichtlichen Interessen nachgehen konnte, niemanden brauchte und niemanden störte. Nun ist Flucht nicht nur weglaufen, sondern auch ankommen. Und die Vergangenheit, in der ich als Rechtshistoriker ankam, war nicht weniger lebensvoll als die Gegenwart. Es ist auch nicht so, wie der Außenstehende vielleicht annehmen möchte, daß man die vergangene Lebensfülle nur beobachtet, während man an der gegenwärtigen teilnimmt. Geschichte treiben heißt Brücken zwischen Vergangenheit und Gegenwart schlagen und beide Ufer beobachten und an beiden tätig werden. Eines meiner Forschungsgebiete wurde das Recht im Dritten Reich, und hier ist besonders augenfällig, wie Vergangenheit und Gegenwart in eine Lebenswirklichkeit zusammenschießen. Flucht ist hier nicht die Beschäftigung mit der Vergangenheit, sondern gerade die entschlossene Konzentration auf Gegenwart und Zukunft, die blind ist für das Erbe der Vergangenheit, von dem wir geprägt sind und mit dem wir leben müssen. Dabei will ich nicht die Befriedigung verhehlen, die ich dem Eintauchen in Vergangenheiten verdanke, deren Bedeutung für die Gegenwart geringer ist. Das erstemal habe ich sie empfunden, als ich über Gesetzeswerke und -entwürfe der Aufklärung arbeitete. Getragen waren sie von dem Glauben, daß in der Welt eine gute Ordnung angelegt ist und daß die Welt daher auch in eine gute Ordnung gebracht werden kann. Zu sehen, wie aus diesem Glauben Paragraphen als feierliche Wächter der guten Ordnung geschaffen und zu Gesetzen gefügt wurden, die schön sein und mit ihrer Schönheit den Beweis für ihre Wahrheit antreten wollten, hat mich beglückt. Lange glaubte ich, daß es einen Fortschritt in der Geschichte des Rechts gibt, trotz, furchtbarer Rückschläge und -schritte eine Entwicklung zu mehr Schönheit und Wahrheit, Rationalität und Humanität. Seit mir klar ist, daß dieser Glaube eine Schimäre ist, spiele ich mit einem anderen Bild vom Gang der Rechtsgeschichte. Darin ist er zwar zielgerichtet, aber das Ziel, bei dem er nach vielfältigen Erschütterungen, Verwirrungen und Verblendungen ankommt, ist der Anfang, von dem er ausgegangen ist und von dem er, kaum angekommen, erneut ausgehen muß. Ich las damals die Odyssee wieder, die ich erstmals in Schule gelesen und als die Geschichte einer Heimkehr in Erinnerung behalten hatte. Aber es ist nicht die Geschichte einer Heimkehr. Wie sollten die Griechen, die wissen, daß man nicht zweimal in denselben Fluß steigt, auch an Heimkehr glauben. Odysseus kehrt nicht zurück, um zu bleiben, sondern um erneut aufzubrechen. Die Odyssee ist die Geschichte einer Bewegung, zugleich zielgerichtet und ziellos, erfolgreich und vergeblich. Was ist die Geschichte des Rechts anderes! |
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