ZWEITER TEIL

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Die Gerichtsverhandlung war in einer anderen Stadt, mit dem Auto eine knappe Stunde entfernt. Ich hatte dort sonst nie zu tun. Ein anderer Student fuhr. Er war dort aufgewachsen und kannte sich aus.

Es war Donnerstag. Die Gerichtsverhandlung hatte am Montag begonnen. Die ersten drei Verhandlungstage waren mit Befangenheitsanträgen der Verteidiger vergangen Wir waren die vierte Gruppe, die mit der Vernehmung der Angeklagten zur Person den eigentlichen Beginn der Verhandlung erleben würde.

Unter blühenden Obstbäumen fuhren wir die Bergstraße entlang. Wir waren in gehobener, beschwingter Stimmung; endlich konnten wir bewähren, worauf wir uns vorbereitet hatten. Wir fühlten uns nicht als bloße Zuschauer, Zuhörer und Protokollanten. Zuschauen, Zuhören und Protokollieren waren unsere Beiträge zur Aufarbeitung.

Das Gericht war ein Bau der Jahrhundertwende, aber ohne den Pomp und die Düsternis, die damalige Gerichtsbauten oft zeigen. Der Saal, in dem das Schwurgericht tagte, hatte links eine Reihe großer Fenster, deren Milchglas den Blick nach draußen verwehrte, aber viel Licht hereinließ. Vor den Fenstern saßen die Staatsanwälte, an hellen Frühling- und Sommertagen nur in den Umrissen erkennbar. Das Gericht, drei Richter in schwarzen Roben und sechs Schöffen, saß an der Stirn des Saals, und rechts war die Bank der Angeklagten und Verteidiger, wegen der großen Zahl mit Tischen und Stühlen bis in die Mitte des Saals vor die Reihen des Publikums verlängert. Einige Angeklagte und Verteidiger saßen mit dem Rücken zu uns. Hanna saß mit dem Rücken zu uns. Ich erkannte sie erst, als sie aufgerufen wurde, aufstand und nach vorne trat. Natürlich erkannte ich sofort den Namen: Hanna Schmitz. Dann erkannte ich auch die Gestalt, den Kopf fremd mit zum Knoten geschlungenen Haaren, den Nacken, den breiten Rücken und die kräftigen Arme. Sie hielt sich gerade. Sie stand fest auf beiden Beinen. Sie ließ ihre Arme locker hängen. Sie trug ein graues Kleid mit kurzen Ärmeln. Ich erkannte sie, aber ich fühlte nichts. Ich fühlte nichts.

Ja, sie wolle stehen. Ja, sie sei am 21.Oktober 1922 bei Hermannstadt geboren worden und jetzt dreiundvierzig Jahre alt. Ja, sie habe in Berlin bei Siemens gearbeitet und sei im Herbst 1943 zur SS gegangen.

».Sie sind freiwillig zur SS gegangen?«

»Ja.«

»Warum?«

Hanna antwortete nicht.
 
 

»Stimmt es, daß Sie zur SS gegangen sind, obwohl Ihnen bei Siemens eine Stelle als Vorarbeiterin angeboten worden war? «

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Hannas Verteidiger sprang auf. Was heißt hier >obwohl<? Was soll die Unterstellung, eine Frau hätte lieber bei Siemens Vorarbeiterin zu werden als zur SS zu gehen? Nichts rechtfertigt es, die Entscheidung meiner Mandantin zum Gegenstand einer solchen Frage zu machen.«

Er setzte sich. Er war der einzige junge Verteidiger, die anderen waren alt, einige, wie sich bald zeigte, alte Nazis. Hannas Verteidiger vermied deren Jargon und Thesen. Aber er war von einem hastigen Eifer, der seiner Mandantin ebenso schadete wie die nationalsozialistischen Tiraden seiner Kollegen deren Mandantinnen. Er erreichte zwar, daß der Vorsitzende irritiert schaute und die Frage, warum Hanna zur SS gegangen war, nicht weiterverfolgte. Aber es blieb der Eindruck, daß sie es mit Bedacht und ohne Not getan hatte. Daß ein Beisitzender Hanna fragte, was für eine Arbeit sie bei der SS erwartet habe, und daß Hanna erklärte, die SS habe bei Siemens, aber auch in anderen Betrieben Frauen für den Einsatz im Wachdienst geworben, dafür habe sie sich gemeldet und dafür sei sie eingestellt worden, änderte am negativen Eindruck nichts mehr.

Der Vorsitzende ließ sich von Hanna einsilbig bestätigen, daß sie bis Frühjahr 1944 in Auschwitz und bis Winter 1944/1945 in einem kleinen Lager bei Krakau eingesetzt war, daß sie mit den Gefangenen nach Westen aufgebrochen und dort auch angekommen war, daß sie bei Kriegsende in Kassel gewesen war und seitdem hier und dort gelebt hatte. Acht Jahre hatte sie in meiner Heimatstadt gewohnt; es war die längste Zeit, die sie an ein und demselben Ort verbracht hatte.

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»Soll der häufige Wechsel des Wohnorts die Fluchtgefahr begründen?« Der Anwalt zeigte offen seine Ironie. »Meine Mandantin hat sich bei jedem Wohnortwechsel polizeilich ab- und angemeldet. Nichts spricht dafür, daß sie fliehen, nichts gibt es, was sie verdunkeln könnte. Erschien es dem Haftrichter angesichts der Schwere der vorgeworfenen Tat und angesichts der Gefahr öffentlicher Erregung nicht erträglich, meine Mandantin in Freiheit zu lassen? Das, hohes Gericht, ist ein Nazi-Haftgrund; er ist von den Nazis eingeführt und nach den Nazis wieder beseitigt worden. Es gibt ihn nicht mehr. « Der Anwalt redete mit dem maliziösen Behagen, mit dem jemand eine pikante Wahrheit präsentiert.

Ich erschrak. Ich merkte, daß ich Hannas Haft als natürlich und richtig empfunden hatte. Nicht wegen der Anklage, der Schwere des Vorwurfs und der Stärke des Verdachts, wovon ich noch gar nichts Genaues wußte, sondern weil sie in der Zelle raus aus meiner Welt, raus aus meinem Leben war. Ich wollte sie weit weg von mir haben, so unerreichbar, daß sie die bloße Erinnerung bleiben konnte, die sie in den vergangenen Jahren für mich geworden und gewesen war. Wenn der Anwalt Erfolg hätte, würde ich gewärtigen müssen, ihr zu begegnen, und ich würde mir klarwerden müssen, wie ich ihr begegnen wollte und sollte. Und ich sah nicht, wie er keinen Erfolg haben könnte. Wenn Hanna bisher nicht zu fliehen versucht hatte, warum sollte sie es jetzt versuchen? Und was konnte sie verdunkeln? Andere Haftgründe gab es damals nicht.

Der Vorsitzende wirkte wieder irritiert, und ich begann

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zu begreifen, daß das seine Masche war. Wann immer er eine Äußerung für obstruktiv und ärgerlich hielt, setzte er die Brille ab, betastete den Äußernden mit kurzsichtigem, unsicherem Blick, runzelte die Stirn und überging entweder die Äußerung, oder er begann mit »Sie meinen also« oder »Sie wollen also sagen« und wiederholte die Äußerung in einer Weise, die keinen Zweifel daran ließ, daß er nicht gewillt war, sich mit ihr zu beschäftigen, und daß es keinen Zweck hatte, ihn dazu zu drängen.

»Sie meinen also, der Haftrichter hat dem Umstand, daß die Angeklagte auf kein Schreiben und keine Ladung reagiert hat, nicht vor der Polizei, nicht vor dem Staatsanwalt und nicht vor dem Richter erschienen ist, eine falsche Bedeutung zugemessen? Sie wollen einen Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls stellen?«

Der Anwalt stellte den Antrag, und das Gericht lehnte den Antrag ab.